Voorbeeldbrief in pdf
Bezwaar windproject Aarnink in doc
Let op, naam en adres moet er nog op!!
Stadt Bad Bentheim
Bauamtsleitung
Fachbereich IV
Bahnhofstraße 2
48455 Bad Bentheim
ToeB-Beteiligung@stadt-badbentheim.de
Datum: 26 februari 2025
Einwendung Entwurf der 995e. Änderung des Teilflächennutzungsplanes “Fürstliche Tannen” par. 4 (2) BauGB
STELLUNGNAME
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit spreche ich mich grundsätzlich gegen den Bau von Windkraftanlagen in diesem Gebiet aus. Ich bin gegen dieses Projekt industrieller Windkraftanlagen, da es grenzüberschreitende Auswirkungen auf Natur, Umwelt, Landschaftsbild und die Gesundheit haben wird.
Ich beziehe mich zudem auf den Beschluss der Europäischen Union, der vorschreibt, dass Pläne und Programme mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt vor der Umsetzungsphase einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden müssen. Darüber hinaus muss die Öffentlichkeit frühzeitig mit angemessenen Fristen in den Entscheidungsprozess eingebunden werden, um Transparenz zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn Menschen und Umwelt in einem grenzüberschreitenden Umfeld betroffen sind – wie es bei diesem Projekt der Fall ist. Erst jetzt wurde das Vorhaben in den Niederlanden vorgelegt. Damit wurden die im Vertrag festgelegten Bedingungen nicht erfüllt.
Verschiedene wissenschaftliche Studien haben bereits gezeigt, dass Windkraftanlagen negative Auswirkungen auf die Gesundheit sowie auf Natur und Umwelt haben. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Auswirkungen von 250 Meter hohen Windkraftanlagen oder noch höheren Anlagen auf dem Festland bisher nicht ausreichend untersucht wurden, da es solche Anlagen in dieser Größenordnung bislang nicht gibt. Das bedeutet, dass die Auswirkungen dieser Hochleistungswindkraftanlagen auf Mensch, Tier und Natur noch nicht hinreichend erforscht sind, um eine fundierte Beurteilung vorzunehmen.
Am Standort Fürstlichen Tannen / Bardelerwald können sechs Windkraftanlagen ohne Höhenbegrenzung errichtet werden. Dieses Gebiet ist jedoch als „bedingt geeignet“ eingestuft, was nahelegt, einen alternativen Standort in Betracht zu ziehen.
Eine Konzentration von sechs industriellen Windkraftanlagen dieser Höhe direkt an der Grenze würde erhebliche Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet „De Zandbergen und Oelemars“ haben. Windkraftanlagen dieser Größe dominieren das Landschaftsbild über weite Entfernungen und führen zu einer „Horizontverschmutzung“. Die Auswirkungen dieser Windkraftanlagen sind jedoch nicht nur visueller Natur.
Die Einwände hinsichtlich der unzureichenden Begründung der Auswirkungen auf Gesundheit, Flora und Fauna bleiben bestehen. Zwar wurden diese Aspekte berücksichtigt, jedoch nicht ausreichend und nicht unter Berücksichtigung der sechs geplanten Windkraftanlagen von etwa 250 Metern Höhe sowie der langfristigen Auswirkungen.
In mehreren Abschnitten der Begründung mit Umweltbericht wird zudem erwähnt, dass lediglich eine vorläufige Bewertung vorgenommen wurde und dies „Bestandteil des weiteren Genehmigungsverfahrens“ sei. Eine fundierte Begründung fehlt somit.
Zudem ist in den Niederlanden eine Untersuchung auf mögliche Radarstörungen vorgeschrieben, um festzustellen, ob das Radar des Luftwaffenstützpunkts Twente, der weiterhin als solcher ausgewiesen ist, beeinträchtigt wird. Das Verteidigungsministerium hat diesbezüglich Auflagen erteilt. Es verfolgt Pläne zur Expansion, wobei der Luftwaffenstützpunkt Twente ausdrücklich im Fokus steht.
Ich erhebe daher Einwand gegen diese Pläne und fordere die Aufhebung der derzeitigen Planungen.
Mit freundlichen Grüßen
Name:
Adresse:

https://sds.stadt-badbentheim.de/public/download-shares/aZ3P1Tdri2eaC5zq27yfPhzmoTk1iEjj
Voorbeeldbrief bezwaar windproject De Lutte
Voorbeeldbrief bezwaar windproject De Lutte
Stadtplanung
Fachbereich IV
Bauen, Umwelt und Energie
Bahnhofstraße 2
48455 Bad Bentheim
ToeB-Beteiligung@stadt-badbentheim.de
Losser, 26. Februar 2025
Stellungnahme
92. Änderung des Flächennutzungsplans – Erweiterung und Repowering des Windparks Waldseite, Neuinterpretation der Vereinbarung §4 (2) BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit spreche ich mich grundsätzlich gegen den Bau von Windkraftanlagen in diesem Gebiet aus.
Anlass: Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Bentheim hat in seiner Sitzung am 19. Februar 2025 den Entwurf der 92. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Windpark Waldseite“ in der derzeit gültigen Fassung beschlossen.
Ich beziehe mich insbesondere auf den Beschluss der Europäischen Union, wonach Pläne und Programme mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt vor Beginn der Umsetzungsphase einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden müssen. Zudem muss die Öffentlichkeit rechtzeitig mit angemessenen Zeitplänen in die Entscheidungsfindung einbezogen werden, um eine transparente Entscheidungsfindung zu gewährleisten. Dies gilt auch für Menschen und die Umwelt in grenznahen Gebieten jenseits der Landesgrenze.
Durch den Europäischen Gerichtshof (im belgischen Nevele-Urteil, Juni 2020) und die niederländische Rechtsprechung („Windpark Delfzijl“, 30. Juni 2021) ist nun eindeutig klargestellt worden, dass ein aktuelles UVP-Verfahren für Windparks mit drei oder mehr Turbinen erforderlich ist. Dies ist hier nicht oder nicht in ausreichendem Maße geschehen.
In den Niederlanden laufen derzeit Untersuchungen zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, doch die Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Verschiedene wissenschaftliche Studien haben jedoch bereits gezeigt, dass Windkraftanlagen negative Auswirkungen auf die Gesundheit sowie auf Natur und Umwelt haben. Zudem muss ich feststellen, dass die Auswirkungen von 250 Meter hohen Windkraftanlagen an Land noch nicht hinreichend untersucht wurden, da es derartige Anlagen bislang nicht gibt. Daraus folgt, dass die Auswirkungen dieser leistungsstarken Windkraftanlagen auf Mensch, Tier und Natur noch nicht ausreichend erforscht sind, um eine sorgfältige Bewertung vornehmen zu können.
Darüber hinaus ist in den Niederlanden eine Untersuchung zu möglichen Radarstörungen vorgeschrieben, um festzustellen, ob auf dem Radar des Luftwaffenstützpunkts Twente – der weiterhin als solcher ausgewiesen ist – eine Beeinträchtigung vorliegt. Das Verteidigungsministerium hat hierzu entsprechende Bedingungen festgelegt.
Zusammenfassend:
Ich bin gegen dieses Projekt industrieller Windkraftanlagen, das auch grenzüberschreitende Auswirkungen auf Natur, Umwelt und die Gesundheit haben wird.
Hochachtungsvoll,
Name:
Adresse:
https://sds.stadt-badbentheim.de/public/download-shares/aZ3P1Tdri2eaC5zq27yfPhzmoTk1iEjj

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Let op, naam en adres moet er nog op!!
Stadt Bad Bentheim
Bauamtsleitung
Fachbereich IV
Bahnhofstraße 2
48455 Bad Bentheim
ToeB-Beteiligung@stadt-badbentheim.de
Datum: 26 februari 2025
Einwendung Entwurf der 995e. Änderung des Teilflächennutzungsplanes “Fürstliche Tannen” par. 4 (2) BauGB
STELLUNGNAME
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit spreche ich mich grundsätzlich gegen den Bau von Windkraftanlagen in diesem Gebiet aus. Ich bin gegen dieses Projekt industrieller Windkraftanlagen, da es grenzüberschreitende Auswirkungen auf Natur, Umwelt, Landschaftsbild und die Gesundheit haben wird.
Ich beziehe mich zudem auf den Beschluss der Europäischen Union, der vorschreibt, dass Pläne und Programme mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt vor der Umsetzungsphase einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden müssen. Darüber hinaus muss die Öffentlichkeit frühzeitig mit angemessenen Fristen in den Entscheidungsprozess eingebunden werden, um Transparenz zu gewährleisten. Dies gilt auch, wenn Menschen und Umwelt in einem grenzüberschreitenden Umfeld betroffen sind – wie es bei diesem Projekt der Fall ist. Erst jetzt wurde das Vorhaben in den Niederlanden vorgelegt. Damit wurden die im Vertrag festgelegten Bedingungen nicht erfüllt.
Verschiedene wissenschaftliche Studien haben bereits gezeigt, dass Windkraftanlagen negative Auswirkungen auf die Gesundheit sowie auf Natur und Umwelt haben. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Auswirkungen von 250 Meter hohen Windkraftanlagen oder noch höheren Anlagen auf dem Festland bisher nicht ausreichend untersucht wurden, da es solche Anlagen in dieser Größenordnung bislang nicht gibt. Das bedeutet, dass die Auswirkungen dieser Hochleistungswindkraftanlagen auf Mensch, Tier und Natur noch nicht hinreichend erforscht sind, um eine fundierte Beurteilung vorzunehmen.
Am Standort Fürstlichen Tannen / Bardelerwald können sechs Windkraftanlagen ohne Höhenbegrenzung errichtet werden. Dieses Gebiet ist jedoch als „bedingt geeignet“ eingestuft, was nahelegt, einen alternativen Standort in Betracht zu ziehen.
Eine Konzentration von sechs industriellen Windkraftanlagen dieser Höhe direkt an der Grenze würde erhebliche Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet „De Zandbergen und Oelemars“ haben. Windkraftanlagen dieser Größe dominieren das Landschaftsbild über weite Entfernungen und führen zu einer „Horizontverschmutzung“. Die Auswirkungen dieser Windkraftanlagen sind jedoch nicht nur visueller Natur.
Die Einwände hinsichtlich der unzureichenden Begründung der Auswirkungen auf Gesundheit, Flora und Fauna bleiben bestehen. Zwar wurden diese Aspekte berücksichtigt, jedoch nicht ausreichend und nicht unter Berücksichtigung der sechs geplanten Windkraftanlagen von etwa 250 Metern Höhe sowie der langfristigen Auswirkungen.
In mehreren Abschnitten der Begründung mit Umweltbericht wird zudem erwähnt, dass lediglich eine vorläufige Bewertung vorgenommen wurde und dies „Bestandteil des weiteren Genehmigungsverfahrens“ sei. Eine fundierte Begründung fehlt somit.
Zudem ist in den Niederlanden eine Untersuchung auf mögliche Radarstörungen vorgeschrieben, um festzustellen, ob das Radar des Luftwaffenstützpunkts Twente, der weiterhin als solcher ausgewiesen ist, beeinträchtigt wird. Das Verteidigungsministerium hat diesbezüglich Auflagen erteilt. Es verfolgt Pläne zur Expansion, wobei der Luftwaffenstützpunkt Twente ausdrücklich im Fokus steht.
Ich erhebe daher Einwand gegen diese Pläne und fordere die Aufhebung der derzeitigen Planungen.
Mit freundlichen Grüßen
Name:
Adresse:

https://sds.stadt-badbentheim.de/public/download-shares/aZ3P1Tdri2eaC5zq27yfPhzmoTk1iEjj
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Stadtplanung
Fachbereich IV
Bauen, Umwelt und Energie
Bahnhofstraße 2
48455 Bad Bentheim
ToeB-Beteiligung@stadt-badbentheim.de
Losser, 26. Februar 2025
Stellungnahme
92. Änderung des Flächennutzungsplans – Erweiterung und Repowering des Windparks Waldseite, Neuinterpretation der Vereinbarung §4 (2) BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit spreche ich mich grundsätzlich gegen den Bau von Windkraftanlagen in diesem Gebiet aus.
Anlass: Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bad Bentheim hat in seiner Sitzung am 19. Februar 2025 den Entwurf der 92. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Windpark Waldseite“ in der derzeit gültigen Fassung beschlossen.
Ich beziehe mich insbesondere auf den Beschluss der Europäischen Union, wonach Pläne und Programme mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt vor Beginn der Umsetzungsphase einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden müssen. Zudem muss die Öffentlichkeit rechtzeitig mit angemessenen Zeitplänen in die Entscheidungsfindung einbezogen werden, um eine transparente Entscheidungsfindung zu gewährleisten. Dies gilt auch für Menschen und die Umwelt in grenznahen Gebieten jenseits der Landesgrenze.
Durch den Europäischen Gerichtshof (im belgischen Nevele-Urteil, Juni 2020) und die niederländische Rechtsprechung („Windpark Delfzijl“, 30. Juni 2021) ist nun eindeutig klargestellt worden, dass ein aktuelles UVP-Verfahren für Windparks mit drei oder mehr Turbinen erforderlich ist. Dies ist hier nicht oder nicht in ausreichendem Maße geschehen.
In den Niederlanden laufen derzeit Untersuchungen zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, doch die Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Verschiedene wissenschaftliche Studien haben jedoch bereits gezeigt, dass Windkraftanlagen negative Auswirkungen auf die Gesundheit sowie auf Natur und Umwelt haben. Zudem muss ich feststellen, dass die Auswirkungen von 250 Meter hohen Windkraftanlagen an Land noch nicht hinreichend untersucht wurden, da es derartige Anlagen bislang nicht gibt. Daraus folgt, dass die Auswirkungen dieser leistungsstarken Windkraftanlagen auf Mensch, Tier und Natur noch nicht ausreichend erforscht sind, um eine sorgfältige Bewertung vornehmen zu können.
Darüber hinaus ist in den Niederlanden eine Untersuchung zu möglichen Radarstörungen vorgeschrieben, um festzustellen, ob auf dem Radar des Luftwaffenstützpunkts Twente – der weiterhin als solcher ausgewiesen ist – eine Beeinträchtigung vorliegt. Das Verteidigungsministerium hat hierzu entsprechende Bedingungen festgelegt.
Zusammenfassend:
Ich bin gegen dieses Projekt industrieller Windkraftanlagen, das auch grenzüberschreitende Auswirkungen auf Natur, Umwelt und die Gesundheit haben wird.
Hochachtungsvoll,
Name:
Adresse:
https://sds.stadt-badbentheim.de/public/download-shares/aZ3P1Tdri2eaC5zq27yfPhzmoTk1iEjj
